
Hawellek Erbrechtsberatung
Erben? Vererben? Nachlass? Wir geben Ihnen Sicherheit!
Wir nehmen Ihnen die Sorgen beim Erbrecht! So lange wie möglich hinausgeschoben betrifft das Erben und Vererben doch uns alle. Mit uns an Ihrer Seite klären sich alle Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Nachfolgeregelungen, Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Erfahren Sie jetzt alles über Ihr Erbrecht
„Ist das Erbrecht wirklich so kompliziert?“
Durchblick bewahren
Mit „Ja, die rechtlichen Regeln sind komplex.“ ist die Frage einfach zu beantworten. Über 400 Paragraphen zum Erbrecht im fünften Buch des BGB (§ 1922 bis § 2385 Bürgerliches Gesetzbuch) gilt es zu beherrschen. Doch wir arbeiten mit unserer Erfahrung für Ihre Anliegen und setzen uns dafür ein, Ihr Recht durchzusetzen. Wir sind Ihr Vermittler für wirkungsvolle Pflichtteilstrategien, Ihre Kämpfernatur, wenn es darum geht, unnötige oder überhöhte Steuern zu sparen. Auch beim Thema Vorsorgeplanung und für die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen setzen wir uns für Sie ein.
Zögern Sie nicht, Ihre Erbangelegenheiten mit uns zu klären. Unsere Erstberatung ist selbstverständlich unverbindlich: 0511 9616624
Sensibles Rechtsgebiet
Mehr als jedes andere Rechtsgebiet ist das Erbrecht mit Emotionen verbunden. Menschen klären und verfügen ihren letzten Willen oder werden durch diesen bedacht. Das Gesetz sieht dafür eine festgelegte Erbfolge vor, die es für die eigenen Wünsche einzubeziehen bzw. möglicherweise anzupassen gilt. Nicht selten geht es also neben den Gefühlen um einen umfassenden Nachlass, mittlere und große Geldsummen. Wir sind bei allen Schritten Ihr Partner – zum Zuhören, gemeinsam die richtigen Schlüsse Ziehen und Handeln.
Bausteine des Erbrechts
Für Sie erarbeiten wir umfassende individuelle Lösungen. Für einen ersten Überblick stellen wir Ihnen hier einige unserer Schwerpunktthemen zusammen.
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Die Erbschaftsteuer wird bei dem Übergang von Vermögenswerten an Hinterbliebene fällig. Handelt es sich um unentgeltliche Zuwendungen, greift die Schenkungsteuer. Der Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser ist für die Höhe und entsprechende Freibeträge ausschlaggebend. Wir prüfen die Steuern, die Sie betreffen und helfen Ihnen, die Last zu reduzieren und zu sparen.
Vorweggenommene Erbfolge – Schenkungen
Schenkungen haben auf den ersten Blick Vorteile wie das Sparen von Erbschaftsteuer, eine gewünschte Pflichtteilsminderung oder die „einfache“ Versorgung des Bedachten und seiner Familie. Beim Übertragen von Vermögen noch zu Lebzeiten gilt es allerdings, Regeln wie die Zehnjahresfrist zu beachten. Damit Sie hier den sicheren Weg gehen, sorgen wir dafür, dass Sie auch die wichtigen Details kennen.
Unternehmensnachfolge
Als Inhaber*in eines Unternehmens sollten Sie sich schon frühzeitig über eine geregelte Nachfolge Gedanken machen. Besonders in diesem Bereich geht es um Fingerspitzengefühl und eine eingehende Beratung zu den Möglichkeiten wie Umstrukturierung, Betriebsübergabe oder Anteilsübertragung.
Erbschein und Erbscheinverfahren
Über ein Erbscheinverfahren werden die entsprechenden Erbrechte geprüft sowie die rechtmäßigen Erben festgestellt. Ein rechtlich einwandfreies Testament erspart oft den Erbschein oder vereinfacht im Falle eines Verfahrens die Regelungen. Lassen Sie sich eingehend von uns beraten.
Testament und Erbvertrag
Wir unterstützen Sie beim Klären und Aufsetzen Ihrer letztwilligen Verfügungen. Als Erblasser*in können Sie entscheiden, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Vorstellungen entspricht. Mit uns setzen Sie Ihre gewünschten Erben ein und legen, wenn gewünscht, Vermächtnisse fest. Wir kümmern uns um die Formalien, finden für Sie unmissverständliche Formulierungen für eine eindeutige Auslegung. So vermeiden Sie Erbstreitigkeiten und schützen Ihre Angehörigen.
Testamentsvollstreckung
Wir beraten und vertreten Sie als Erben oder übernehmen für Sie die Aufgabe der Testamentsvollstreckung. Bei Erbstreitigkeiten prüfen wir eingehend die Sachlage – egal ob Sie Ihren Platz in der Erbfolge klären möchten, Vermächtnisnehmer*in oder pflichtteilsberechtigt sind. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch als Erbe/Erbin gegenüber einem/einer Testamentsvollstrecker*in.
Nachlassverwaltung
Bei der Nachlassverwaltung geht es um die Haftungsbeschränkung für die Erben. Diese per Gericht zu beantragen kann sinnvoll sein, wenn der Vermögensumfang nicht geklärt ist bzw. mögliche Nachlassüberschuldungen vorhanden sein können. Der Erbe/Die Erbin haftet durch die Nachlassverwaltung nicht mehr mit seinem/ihrem Privatvermögen. Wir übernehmen in Ihrem Auftrag auch die Funktion des Nachlassverwalters. Das heißt, wir ermitteln und verwalten die Erbmasse und kümmern uns darum, die Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen.
Vorsorge
Treffen Sie rechtzeitig die Entscheidungen, was passieren soll, wenn Sie auf dauerhafte Hilfe angewiesen sind. Gemeinsam besprechen wir Ihre Vorsorgeplanung für Alter, Krankheit oder im Fall eines Unfalls. Eine gewissenhaft geregelte Patientenverfügung definiert klar die Art und den Umfang ärztlicher Behandlungen. Mit einer Vorsorgevollmacht sichern Sie sich mit einer Vertrauensperson für persönliche Angelegenheiten ab – oder wählen die Generalvollmacht für eine gänzliche Betreuung. Besonders für diesen Bereich sollten wir ausführlich sprechen und Ihre Wünsche eindeutig festhalten.
Vertretung und Beratung bei Erbstreitigkeiten
Wir beraten und vertreten Erben, Vermächtnisnehmende, Pflichtteilsberechtigte und Testamentvollstreckende bei Erbstreitigkeiten, in Erbschein‑, Teilungsversteigerung‑, Teilungs‑, Vermächtnis und Pflichtteilsklageverfahren.
Stiftungen
Mit einer Stiftung erhalten Sie Ihr Vermögen für die Nachwelt. Erbstreitigkeiten haben durch die Wahl dieser Organisation keine Chance. Wir beraten Sie bei der Entscheidungsfindung, Gründung und der Einrichtung der Vertretung.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Kontaktieren Sie uns einfach über das Formular und schildern Sie uns die fallrelevanten Punkte Ihres Sachverhalts. Mit diesen Angaben ermöglichen Sie uns eine schnelle und sorgfältige Begutachtung Ihres Falles.