Hawellek Erbrechtsberatung

Erben? Ver­er­ben? Nach­lass? Wir geben Ihnen Sicherheit!

Wir nehmen Ihnen die Sorgen beim Erbrecht! So lange wie möglich hinausgeschoben betrifft das Erben und Vererben doch uns alle. Mit uns an Ihrer Seite klären sich alle Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Nachfolgeregelungen, Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Erfahren Sie jetzt alles über Ihr Erbrecht

Ist das Erbrecht wirklich so kompliziert?“

Durchblick bewahren

Mit „Ja, die recht­li­chen Regeln sind kom­plex.“ ist die Frage ein­fach zu beant­wor­ten. Über 400 Para­gra­phen zum Erbrecht im fünf­ten Buch des BGB (§ 1922 bis § 2385 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch) gilt es zu beherr­schen. Doch wir arbei­ten mit unse­rer Erfah­rung für Ihre Anlie­gen und set­zen uns dafür ein, Ihr Recht durch­zu­set­zen. Wir sind Ihr Ver­mitt­ler für wir­kungs­volle Pflicht­teil­stra­te­gien, Ihre Kämp­fer­na­tur, wenn es darum geht, unnö­tige oder über­höhte Steu­ern zu spa­ren. Auch beim Thema Vor­sor­ge­pla­nung und für die Gestal­tung von Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen set­zen wir uns für Sie ein.
Zögern Sie nicht, Ihre Erb­an­ge­le­gen­hei­ten mit uns zu klä­ren. Unsere Erst­be­ra­tung ist selbst­ver­ständ­lich unver­bind­lich: 0511 9616624

Sensibles Rechtsgebiet

Mehr als jedes andere Rechts­ge­biet ist das Erbrecht mit Emo­tio­nen ver­bun­den. Men­schen klä­ren und ver­fü­gen ihren letz­ten Wil­len oder wer­den durch die­sen bedacht. Das Gesetz sieht dafür eine fest­ge­legte Erb­folge vor, die es für die eige­nen Wün­sche ein­zu­be­zie­hen bzw. mög­li­cher­weise anzu­pas­sen gilt. Nicht sel­ten geht es also neben den Gefüh­len um einen umfas­sen­den Nach­lass, mitt­lere und große Geld­sum­men. Wir sind bei allen Schrit­ten Ihr Part­ner – zum Zuhö­ren, gemein­sam die rich­ti­gen Schlüsse Zie­hen und Handeln.

Bausteine des Erbrechts

Für Sie erar­bei­ten wir umfas­sende indi­vi­du­elle Lösun­gen. Für einen ers­ten Über­blick stel­len wir Ihnen hier einige unse­rer Schwer­punkt­the­men zusammen.

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Die Erb­schaft­steuer wird bei dem Über­gang von Ver­mö­gens­wer­ten an Hin­ter­blie­bene fäl­lig. Han­delt es sich um unent­gelt­li­che Zuwen­dun­gen, greift die Schen­kungsteuer. Der Ver­wandt­schafts­grad zwi­schen Erben und Erb­las­ser ist für die Höhe und ent­spre­chende Frei­be­träge aus­schlag­ge­bend. Wir prü­fen die Steu­ern, die Sie betref­fen und hel­fen Ihnen, die Last zu redu­zie­ren und zu sparen.

Vorweggenommene Erbfolge – Schenkungen

Schen­kun­gen haben auf den ers­ten Blick Vor­teile wie das Spa­ren von Erb­schaft­steuer, eine gewünschte Pflicht­teils­min­de­rung oder die „ein­fa­che“ Ver­sor­gung des Bedach­ten und sei­ner Fami­lie. Beim Über­tra­gen von Ver­mö­gen noch zu Leb­zei­ten gilt es aller­dings, Regeln wie die Zehn­jah­res­frist zu beach­ten. Damit Sie hier den siche­ren Weg gehen, sor­gen wir dafür, dass Sie auch die wich­ti­gen Details kennen.

Unternehmensnachfolge

Als Inhaber*in eines Unter­neh­mens soll­ten Sie sich schon früh­zei­tig über eine gere­gelte Nach­folge Gedan­ken machen. Beson­ders in die­sem Bereich geht es um Fin­ger­spit­zen­ge­fühl und eine ein­ge­hende Bera­tung zu den Mög­lich­kei­ten wie Umstruk­tu­rie­rung, Betriebs­über­gabe oder Anteilsübertragung.

Erbschein und Erbscheinverfahren

Über ein Erb­schein­ver­fah­ren wer­den die ent­spre­chen­den Erb­rechte geprüft sowie die recht­mä­ßi­gen Erben fest­ge­stellt. Ein recht­lich ein­wand­freies Tes­ta­ment erspart oft den Erb­schein oder ver­ein­facht im Falle eines Ver­fah­rens die Rege­lun­gen. Las­sen Sie sich ein­ge­hend von uns beraten.

Testament und Erbvertrag

Wir unter­stüt­zen Sie beim Klä­ren und Auf­set­zen Ihrer letzt­wil­li­gen Ver­fü­gun­gen. Als Erblasser*in kön­nen Sie ent­schei­den, ob die gesetz­li­che Erb­folge Ihren Vor­stel­lun­gen ent­spricht. Mit uns set­zen Sie Ihre gewünsch­ten Erben ein und legen, wenn gewünscht, Ver­mächt­nisse fest. Wir küm­mern uns um die For­ma­lien, fin­den für Sie unmiss­ver­ständ­li­che For­mu­lie­run­gen für eine ein­deu­tige Aus­le­gung. So ver­mei­den Sie Erb­strei­tig­kei­ten und schüt­zen Ihre Angehörigen.

Testamentsvollstreckung

Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie als Erben oder über­neh­men für Sie die Auf­gabe der Tes­ta­ments­voll­stre­ckung. Bei Erb­strei­tig­kei­ten prü­fen wir ein­ge­hend die Sach­lage – egal ob Sie Ihren Platz in der Erb­folge klä­ren möch­ten, Vermächtnisnehmer*in oder pflicht­teils­be­rech­tigt sind. Selbst­ver­ständ­lich unter­stüt­zen wir Sie auch als Erbe/Erbin gegen­über einem/einer Testamentsvollstrecker*in.

Nachlassverwaltung

Bei der Nach­lass­ver­wal­tung geht es um die Haf­tungs­be­schrän­kung für die Erben. Diese per Gericht zu bean­tra­gen kann sinn­voll sein, wenn der Ver­mö­gens­um­fang nicht geklärt ist bzw. mög­li­che Nach­las­s­über­schul­dun­gen vor­han­den sein kön­nen. Der Erbe/Die Erbin haf­tet durch die Nach­lass­ver­wal­tung nicht mehr mit seinem/ihrem Pri­vat­ver­mö­gen. Wir über­neh­men in Ihrem Auf­trag auch die Funk­tion des Nach­lass­ver­wal­ters. Das heißt, wir ermit­teln und ver­wal­ten die Erb­masse und küm­mern uns darum, die Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten zu befriedigen.

Vorsorge

Tref­fen Sie recht­zei­tig die Ent­schei­dun­gen, was pas­sie­ren soll, wenn Sie auf dau­er­hafte Hilfe ange­wie­sen sind. Gemein­sam bespre­chen wir Ihre Vor­sor­ge­pla­nung für Alter, Krank­heit oder im Fall eines Unfalls. Eine gewis­sen­haft gere­gelte Pati­en­ten­ver­fü­gung defi­niert klar die Art und den Umfang ärzt­li­cher Behand­lun­gen. Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht sichern Sie sich mit einer Ver­trau­ens­per­son für per­sön­li­che Ange­le­gen­hei­ten ab – oder wäh­len die Gene­ral­voll­macht für eine gänz­li­che Betreu­ung. Beson­ders für die­sen Bereich soll­ten wir aus­führ­lich spre­chen und Ihre Wün­sche ein­deu­tig festhalten.

Vertretung und Beratung bei Erbstreitigkeiten

Wir bera­ten und ver­tre­ten Erben, Ver­mächt­nis­neh­mende, Pflicht­teils­be­rech­tigte und Tes­ta­ment­voll­stre­ckende bei Erb­strei­tig­kei­ten, in Erbschein‑, Teilungsversteigerung‑, Teilungs‑, Ver­mächt­nis und Pflichtteilsklageverfahren.

Stiftungen

Mit einer Stif­tung erhal­ten Sie Ihr Ver­mö­gen für die Nach­welt. Erb­strei­tig­kei­ten haben durch die Wahl die­ser Orga­ni­sa­tion keine Chance. Wir bera­ten Sie bei der Ent­schei­dungs­fin­dung, Grün­dung und der Ein­rich­tung der Vertretung.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Kon­tak­tie­ren Sie uns ein­fach über das For­mu­lar und schil­dern Sie uns die fall­re­le­van­ten Punkte Ihres Sach­ver­halts. Mit die­sen Anga­ben ermög­li­chen Sie uns eine schnelle und sorg­fäl­tige Begut­ach­tung Ihres Falles.